Im Regelfall haben alle Elternvereine in Ihren Statuten als Vereinszweck die Vertretung der Elterninteressen im Rahmen von Schule und Unterricht als eigenen Punkt angeführt, die Formulierung mag variieren.
Dabei wird häufig übersehen, dass diese Vertretung der Elterninteressen nicht nur am Schulstandort
erfolgt und erfolgen kann, sondern unverzichtbar auch in Kooperation mit Landesschulrat, dem Unterrichtsministerium und zahlreichen Organisationen auf Landes- und Bundesebene. Dafür braucht es legitimierte ElternvertreterInnen auf diesen Ebenen, die nur von den Elternvereinen gestellt werden können – von wem sonst? – über den LEV und den BEV.

Mit anderen Worten:

Der Landesverband (LEV) ist nicht als Verband zu sehen, der um die Mitgliedschaft von Elternvereinen wirbt, sondern er ist das gemeinsame Projekt aller steirischen Elternvereine um Sprachrohr und Ansprechpartner der Elternvereine auf Landesebene zu sein. Die Mitgliedschaft im LEV sollte daher selbstverständlicher Teil der Elternvertretung jedes Elternvereins sein bzw. idealerweise auch in den Statuten des Elternvereins verankert sein.

So wie jeder Elternverein braucht auch der Landesverband

  • Mitglieder, die durch Ihr bewusstes „Ja“ zur Mitgliedschaft die Position des Verbandes stärken
  • Mitglieder, die durch Ihren Beitrag die finanzielle Unabhängigkeit des Verbandes gewährleisten und Projekte ermöglichen
  • Mitglieder, die sich Ihrer Rolle als Multiplikatoren bewusst sind und die relevanten Informationen an die Eltern vor Ort weiterleiten bzw. Anfragen und Probleme der Eltern, die nicht im schulischen Kontext gelöst werden können, an den Verband weiterleiten
  • Mitglieder, die sich durch Feedback und Teilnahme an Veranstaltungen aktiv am Verbandsleben und an der Willensbildung im Verband beteiligen
  • Mitglieder, die sich aktiv um die Führung, Weiterentwicklung und Positionierung des Verbandes
  • Mitglieder, die mit ihrem Beitrag nicht nur Eigeninteresse sondern solidarisch das große Ganze vor Augen haben

Wie beim Elternverein jeder Schule bleibt es Ihnen überlassen, für welche Aktivitätsstufe Sie sich im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft beim LEV entscheiden, aber wie im schulischen Kontext gilt auch auf Landesebene:

Zumindest Mitglied sollten Sie schon sein!

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Ein paar Worte zum Mitgliedsbeitrag:
Aus dem zuvor Gesagten sollte deutlich werden, dass ernst genommene Vertretung von Elterninteressen auch die Beteiligung an der Elternvertretung auf Landes- und Bundesebene bedeutet.

Mit anderen Worten:
Sie haben Ihren Eltern gegenüber keinen Erklärungsbedarf, warum Sie sich auch finanziell an der überregionalen Elternvertretung beteiligen. Vielmehr haben Sie einen Erklärungsbedarf, warum Sie sich nicht zumindest im minimalen Umfang an der Interessensvertretung der Eltern auf Landes- und Bundesebene beteiligen.

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