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Lesen Sie hier den Brief von Bundesminister Faßmann

  • Ab kommender Woche (17.5) können Schulen den „Corona-Pass“ für jede einzelne Schülerin/jeden einzelnen Schüler ausstellen. Der Test besagt, dass sie/er an der Schule negativ getestet wurde und gibt gleichzeitig Auskunft über den Gültigkeitszeitraum der Testung: Pro negativem Testergebnis wird ein Sticker in die jeweils aktuelle Testwoche im „Corona-Testpass“ geklebt. Der Zeitraum zwischen den Testungen beträgt maximal 48 Stunden.

  • Der „Corona-Testpass“ von Schülerinnen und Schülern gilt überall dort, wo Kinder und Jugendliche über 10 Jahren verpflichtend einen Testnachweis vorlegen müssen (Restaurants, Friseur etc). Kindern im Alter unter zehn Jahren dient der „Testpass“ als freiwillige Testdokumentation, und diese kann – muss aber nicht als Nachweis der regelmäßigen Testung vorgelegt werden.

  • Zum Nachweis des Alters der Schülerin/des Schülers empfiehlt es sich, das sie/er einen Schülerausweis, einen Freifahrtschein oder ähnliches beim Restaurantbesuch dabei hat.

Plakat 1

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